Schülerbeihilfe
- Ermäßigung beim Schulerhalter
Für die Gewährung einer Ermäßigung ist ein persönliches Gespräch mit dem Geschäftsführer des Schulvereins und das Vorlegen der aussagekräftigen Unterlagen (wie zB Lohnzettel, Mindestsicherungsbescheid, Kinderbetreuungsgeldbescheid, ...) erforderlich. - Schülerbeihilfe der NÖ Landesregierung
http://www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Foerd_Schuelerbeihilfe.html - Schülerbeihilfe des BMBWF und/oder Unterstützung für Schulveranstaltungen
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/befoe/index.html